Obermenzing 089/811 25 04
Lochhausen 089/327 506 97

PKW Klasse B197

Führerscheinklasse

Kraftwagen bis 3,5 t zG Mitführen von Anhängern Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Eingeschlossene Klassen: AM, L 

Alter:18 / 17**17 Jahre 

Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 finden Sie hier… Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“, b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Vorteil:

  • Keine Einschränkungen im Führerschein
  • Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe (10 Fahrstunden)
  • Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden (hinterher beides fahren)

Ausbildung: Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis 

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung: 

Theorieprüfung

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2. Praktische Prüfung

  • Dauer mindestens 45 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)  Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Wichtig: Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.

Weitere Informationen:

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.
Grundbetrag für Allgemeines und Theorieunterricht: 600.00 €
Vorstellungsentgelte theoretische Prüfung: 120.00 €
Vorstellungsentgelte praktische Prüfung: 310.00 €
Fahrstunde (zu je 45 min): 81.00 €
Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraßen (zu je 45 min): 99.00 €
Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (zu je 45 min): 99.00 €
Ausbildungsfahrten bei Dämmerung und Dunkelheit (zu je 45 min): 99.00 €
Fehlstunde (48 Stunden vorher): 55.00 €
Fehlstunde mit Attest: 36.00 €


Grundbetrag bei Mehrfach-Klassen
Klassen B,BE: 700,- €
Klassen B,A1,A2,A: 810,- €
Klassen B,BE,A: 910,- €
Klassen B,B96,A: 1200,- €
Klassen A,BE: 700,- €

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