Führerscheinklasse
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: –
Alter:15 Jahre
Ausbildung:
Theorie
Praxis
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Prüfung:
Theorieprüfung
Praktische Prüfung
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften)
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
Weitere Informationen:
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
Als Kleinkrafträder gelten auch
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