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Motorrad Klasse AM

Führerscheinklasse

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE 

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h

  • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
  • bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)

  • Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

  • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

  • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
  • Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klasse: 

Alter:15 Jahre

Ausbildung:

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
    2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Prüfung:

Theorieprüfung

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung

  • Dauer mindestens 45 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften)  

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Weitere Informationen:

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Als Kleinkrafträder gelten auch

  • Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Grundbetrag für Allgemeines und Theorieunterricht: 400.00 €
Vorstellungsentgelte theoretische Prüfung: 120.00 €
Vorstellungsentgelte praktische Prüfung: 320.00 €
Fahrstunde (zu je 45 min): 78.00 €
Fehlstunde (48 Stunden vorher): 55.00 €
Fehlstunde mit Attest: 36.00 €