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Fahrschule Hutsteiner

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  • Motorrad
  • Auto mit Anähger
  • Mofa, Krad

Führerscheinklassen

Übersicht der Fahrerlaubnisklassen

Klasse B

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3,5 t zG

Klasse B196

Klasse B und Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³

Klasse B96

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg

Klasse B197

Kraftfahrzeuge mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben

Klasse A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Klasse A2

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³

Klasse A1

Krafträder bis 35 kW Leistung

Klasse AM

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge von nicht mehr als 45 km/h

Unsere Filialen

Fahrschule Obermenzing

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81247 München/ Obermenzing
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Unser Vogel Simulator

Lernt fahren mit unserem Simulator Mit freundlicher Genehmigung Verlag Heinrich Vogel.

Bitte um Beachtung

Seit 1.Mai 2014 muss jeder Bewerber für die Klasse A, A1, A2 oder AM geeignete Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Prüfung zum Erwerb der jeweiligen Zweiradfahrerlaubnis tragen. Die Schutzkleidung ist in der Praxis auch während aller Ausbildungsfahrten zu tragen. Die Motorradschutzbekleidung besteht aus: passendem Motorradhelm, Motorradhandschuhen, eng anliegender Motorradjacke, Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert, Motorradhose, Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz. Die Neuregelung gilt ab sofort und ohne Übergangsfrist. Problematisch ist, dass keine verbindliche Norm für die Schutzbekleidung genannt ist. Aus Sicherheitsgründen sollte bei der Anschaffung der Schützkleidung darauf geachtet werden, dass nur ein nach ECE-R 22/05 geprüfter Motorradhelm verwendet wird und die Protektoren eine CE-Prüfung (Norm 1621-2) haben.