Rechtliche Grundlagen
- Fahranfänger, die in ihrer zweijährigen Probezeit mit einem Verkehrsverstoß nach Katalog A oder mit zwei Verkehrsverstößen nach Katalog B auffällig werden, werden von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert an einem ASF teilzunehmen.
- Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht die Fahrerlaubnis, wenn der Inhaber den Nachweis über die Teilnahme an einem ASF nicht bis zur festgesetzten Frist vorlegt.
Ablauf eines ASF
- Ein ASF besteht aus 4 theoretischen Gruppensitzungen. Jede Sitzung dauert 135 Minuten.
- Zwischen der 1. und der 2. Sitzung findet für jeden Teilnehmer eine Beobachtungsfahrt statt. Die Beobachtungsfahrten werden in Gruppen durchgeführt und dauern für jede Gruppe 135 Minuten.
- Das ASF erstreckt sich über mindestens 2 Wochen und höchstens 4 Wochen.
Wichtige Kursregeln
- Für das ASF gilt absolute Anwesenheitspflicht!
- Das ASF beginnt pünktlich und endet pünktlich!