Obermenzing 089/811 25 04
Lochhausen 089/327 506 97

Motorrad Klasse A2

Führerscheinklasse

KRAFTRÄDER bis 35 kW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Alter:18 Jahre

Ausbildung:

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben. 

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Prüfung:

Theorieprüfung

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2. 

Praktische Prüfung

  • Dauer mindestens 60 Minuten
  • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße) Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Weitere Informationen:

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.
Grundbetrag für Allgemeines und Theorieunterricht: 600.00 €
Vorstellungsentgelte theoretische Prüfung: 120.00 €
Vorstellungsentgelte praktische Prüfung: 360.00 €
Fahrstunde (zu je 45 min): 90.00 €
Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraßen (zu je 45 min): 110.00 €
Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (zu je 45 min): 110.00 €
Ausbildungsfahrten bei Dämmerung und Dunkelheit (zu je 45 min): 110.00 €
Fehlstunde (48 Stunden vorher): 55.00 €
Fehlstunde mit Attest: 36.00 €

Aufstieg von den Klassen
Grundbetrag: 210.00€

Grundbetrag bei Mehrfach-Klassen
Klassen B,A1,A2,A: 810,- €
Klassen B,BE,A: 910,- €
Klassen A,BE: 700,- €