Obermenzing 089/811 25 04
Lochhausen 089/327 506 97

Motorrad Klasse Mofa

Führerscheinklasse

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
  • maximal 25 km/h bbH,
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Alter:

  • mindestens 15 Jahre

Ausbildung:

Theorie

  • 6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.

oder:

  • Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.

Praxis

  • 90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Prüfung:

Theorieprüfung

  • Theorieprüfung ist abzulegen Fragebogen mit 20 Fragen
  • ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

 Praktische Prüfung

  • Praktische Prüfung entfällt

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Biometrisches Passbild

weitere Informationen:

  • Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa fahren: wer vor dem 01.04.1965 geboren ist; wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse.