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Führerscheinklassen

PKW Klasse B

Kraftwagen bis 3,5 t zG Mitführen von Anhängern Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Eingeschlossene …

PKW Klasse B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B: Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: …

PKW Klasse B197

Der neue Automatikführerschein B197 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch das Fahren von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe. Diese Regelungen gelten…

PKW Klasse B196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht …

PKW Klasse BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich Eingeschlossene Klasse: – Alter: 18 / 17* *17 Jahre Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 …

Seit 1.Mai 2014 muss jeder Bewerber für die Klasse A, A1, A2 oder AM geeignete Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Prüfung zum Erwerb der jeweiligen Zweiradfahrerlaubnis tragen. Die Schutzkleidung ist in der Praxis auch während aller Ausbildungsfahrten zu tragen.

Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:

passendem Motorradhelm, Motorradhandschuhen, eng anliegender Motorradjacke, Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert, Motorradhose, Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz.

Die Neuregelung gilt ab sofort und ohne Übergangsfrist. Problematisch ist, dass keine verbindliche Norm für die Schutzbekleidung genannt ist. Aus Sicherheitsgründen sollte bei der Anschaffung der Schützkleidung darauf geachtet werden, dass nur ein nach ECE-R 22/05 geprüfter Motorradhelm verwendet wird und die Protektoren eine CE-Prüfung (Norm 1621-2) haben.

Quelle: ADAC

Motorrad Klasse A

KRAFTRÄDER /DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: …

Motorrad Klasse A2

KRAFTRÄDER bis 35 kW Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Eingeschlossene Klassen: A1, AM Alter: 18 Jahre Ausbildung: Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: …

Motorrad Klasse A1

LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³/ DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kW a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem  …

Motorrad Klasse AM

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³ Krafträder  …

Motorrad Klasse Mofa

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor Alter: mindestens 15 Jahre Ausbildung: Theorie 6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet. oder: Kommt ein besonderer Kurs wegen …