Führerscheinklasse
Führerscheinklasse
Kraftwagen bis 3,5 t zG Mitführen von Anhängern Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Eingeschlossene Klassen: AM, L
Alter:18 / 17**17 Jahre
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 finden Sie hier… Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“, b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Ausbildung:
Theorie
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Prüfung:
Theorieprüfung
Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2. Praktische Prüfung
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
Wichtig: Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.
Weitere Informationen:
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
Wenn Sie den Führerschein der “alten” Klasse 3 haben
Auf Antrag bekommen Sie außerdem:
Sie dürfen mit dem Führerschein der „alten“ Klasse 3 folgende Motorräder fahren:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt. Sie können auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Bevor der Fahrlehrer Sie zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und soweit erforderlich mit Ihnen bis zur Prüfungsreife üben.
Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:
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