Führerscheinklasse
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich
Eingeschlossene Klasse: –
Alter:18 / 17**17 Jahre
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 finden Sie hier… Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“, b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Ausbildung:
Theorie
Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Praktische Prüfung
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
Nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird.
Wichtig:
Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
Weitere Informationen:
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
Wenn Sie den Führerschein der “alten” Klasse 3 haben
Auf Antrag bekommen Sie außerdem:
Sie dürfen mit dem Führerschein der „alten“ Klasse 3 folgende Motorräder fahren:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt. Sie können auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Bevor der Fahrlehrer Sie zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und soweit erforderlich mit Ihnen bis zur Prüfungsreife üben.
Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:
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