- bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
- bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
- Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
- 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
- bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
- Dauer mindestens 45 Minuten
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Weitere Informationen:
- Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
- Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.