Ihr wollt fahren lernen, wir sind dafür da
Übersicht der Fahrerlaubnisklassen
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3,5 t zG
Klasse B und Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg
Kraftfahrzeuge mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben
Georg-Hann-Str.5
81247 München/ Obermenzing
089/811 25 04
HenschelStr 1c
81249 Lochhausen
089/327 50 697
Lernt fahren mit unserem Simulator Mit freundlicher Genehmigung Verlag Heinrich Vogel.
Seit 1.Mai 2014 muss jeder Bewerber für die Klasse A, A1, A2 oder AM geeignete Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Prüfung zum Erwerb der jeweiligen Zweiradfahrerlaubnis tragen. Die Schutzkleidung ist in der Praxis auch während aller Ausbildungsfahrten zu tragen. Die Motorradschutzbekleidung besteht aus: passendem Motorradhelm, Motorradhandschuhen, eng anliegender Motorradjacke, Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert, Motorradhose, Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz. Die Neuregelung gilt ab sofort und ohne Übergangsfrist. Problematisch ist, dass keine verbindliche Norm für die Schutzbekleidung genannt ist. Aus Sicherheitsgründen sollte bei der Anschaffung der Schützkleidung darauf geachtet werden, dass nur ein nach ECE-R 22/05 geprüfter Motorradhelm verwendet wird und die Protektoren eine CE-Prüfung (Norm 1621-2) haben.
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