- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
- maximal 25 km/h bbH,
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
- mindestens 15 Jahre
- 6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
- Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.
- 90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts
- Theorieprüfung ist abzulegen Fragebogen mit 20 Fragenab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
- Praktische Prüfung entfällt
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Biometrisches Passbild
weitere Informationen:
- Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa fahren: wer vor dem 01.04.1965 geboren ist; wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse.